Darf sich ein Architekt auf die Berechnungen des Statikers verlassen?
Das OLG Köln hat diese Frage bejaht; indessen: Der Architekt muss sich vergewissern, dass die Berechnungen auf der Grundlage zutreffender und vollständiger bautechnischer Vorgaben vorgenommen worden sind, er muss sie zumindest auf Fehler oder Unvollständigkeiten überprüfen, die für ihn als Architekten auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind. Dies umfasst insbesondere auch die Prüfung, ob der Statiker seiner Berechnung den maßgeblichen Stand der Architektenplanung zugrunde gelegt hat.
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